Arbeiten in Thailand: Brauchen Sie ein Non-B-Visum und eine Arbeitserlaubnis?
Ja — rechtmäßig in Thailand zu arbeiten erfordert zwei getrennte Dokumente von zwei getrennten Behörden: ein Visum, das eine Beschäftigung erlaubt (in der Regel das Non-Immigrant B), und eine Arbeitserlaubnis der Abteilung für Beschäftigung. Hier finden Sie die Abfolge, die Anforderungen an den Arbeitgeber und den Grund, weshalb die eigenhändige Verwaltung Ihrer Mietwohnung eine Frage der Arbeitserlaubnis aufwerfen kann.
Von Legal liaison — Suwanvara Law Firm (separate engagement)Veröffentlicht am 25. Juli 20267 Min. Lesezeit

Brauchen Sie ein Non-B-Visum und eine Arbeitserlaubnis, um in Thailand zu arbeiten?
Ja — um rechtmäßig in Thailand zu arbeiten, benötigt ein Ausländer zwei getrennte Dokumente, die von zwei getrennten Behörden ausgestellt werden: ein Visum, das eine Beschäftigung erlaubt, was für die meisten Menschen das Non-Immigrant-B-Visum ist, und eine von der Abteilung für Beschäftigung (Department of Employment) ausgestellte Arbeitserlaubnis. Keines von beiden genügt für sich allein. Ein Visum erlaubt Ihnen, einzureisen und im Land zu bleiben; eine Arbeitserlaubnis erlaubt Ihnen, zu arbeiten. Das Visum ohne die Erlaubnis oder die Erlaubnis ohne das richtige Visum macht die Arbeit nicht rechtmäßig.
Das überrascht viele, weil in manchen Ländern ein Arbeitsvisum das Recht zu arbeiten bereits mit sich führt. In Thailand wird über beides nach unterschiedlichen Gesetzen entschieden, und Sie müssen beides zusammentragen.
Was ist der Unterschied zwischen dem Non-B-Visum und der Arbeitserlaubnis?
Das Non-B-Visum regelt Ihre Anwesenheit im Land; die Arbeitserlaubnis regelt Ihre Tätigkeit. Das Non-Immigrant-B-Visum („B“ für Business) wird nach dem Einwanderungsgesetz B.E. 2522 (1979) erteilt, üblicherweise von einer Königlich Thailändischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland, zum Zweck der Beschäftigung oder der Geschäftstätigkeit, und häufig zunächst als Visum zur Einmaleinreise mit 90 Tagen Gültigkeit. Die Arbeitserlaubnis wird nach der Königlichen Verordnung über die Verwaltung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte B.E. 2560 (2017), geändert durch die Notverordnung (Nr. 2) B.E. 2561 (2018), erteilt und von der Abteilung für Beschäftigung im Arbeitsministerium verwaltet. Nach dieser Verordnung darf ein Ausländer in Thailand nicht ohne eine Erlaubnis des Generaldirektors der Abteilung für Beschäftigung arbeiten, und die Erlaubnis bindet Sie an einen namentlich benannten Arbeitgeber, eine Position und einen Arbeitsort.
Was muss der Arbeitgeber oder die Gesellschaft beibringen?
Die Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber getragen, daher muss das dahinterstehende Unternehmen die Anforderungen erfüllen. Der Arbeitgeber muss ein in Thailand registriertes Unternehmen sein (bei einer Gesellschaft: eingetragen beim Department of Business Development). Nach der Verwaltungspraxis der Abteilung für Beschäftigung wird von einer privaten thailändischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Allgemeinen erwartet, dass sie je gesponserter ausländischer Arbeitserlaubnis ein eingezahltes eingetragenes Kapital von mindestens 2 Mio. THB hält — verringert auf 1 Mio. THB, wenn der Ausländer mit einer thailändischen Staatsangehörigen oder einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet ist — und je beschäftigtem Ausländer mindestens vier thailändische Staatsangehörige beschäftigt. Die Tätigkeit selbst darf nicht zu den thailändischen Staatsangehörigen vorbehaltenen Berufen zählen. Diese Werte sind in der Praxis angewandte Verwaltungskriterien und keine feste gesetzliche Formel, und sie ändern sich — bestätigen Sie die aktuellen Anforderungen, bevor Sie sich darauf verlassen.
Wie sieht die Abfolge Schritt für Schritt aus?
Die Reihenfolge ist entscheidend, weil jeder Schritt auf dem vorherigen aufbaut:
- Arbeitgeber und Unterlagen sichern. Das Unternehmen stellt seine Registrierung, Jahresabschlüsse und die begleitenden Schreiben zusammen und bestätigt, dass die Position kein vorbehaltener Beruf ist.
- Das Non-B-Visum beantragen. Sie stellen den Antrag bei einer Königlich Thailändischen Botschaft oder einem Konsulat, in der Regel von außerhalb Thailands, mit den Unterlagen des Arbeitgebers. Üblicherweise wird es als 90-tägiges Visum zur Einmaleinreise erteilt.
- Mit dem Non-B nach Thailand einreisen.
- Die Arbeitserlaubnis beantragen. Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der Abteilung für Beschäftigung ein. Die Erlaubnis wird für den benannten Arbeitgeber, die benannte Position und den benannten Ort erteilt.
- Den Aufenthalt um ein Jahr verlängern. Mit der Arbeitserlaubnis und den Unterlagen des Arbeitgebers beantragen Sie bei der Einwanderungsbehörde die Verlängerung Ihres Aufenthalts, typischerweise um jeweils ein Jahr, auf Grundlage der Beschäftigung.
- Alles aufrechterhalten. Sie halten die 90-Tage-Meldung der Anschrift ein, holen vor Reisen eine Wiedereinreisegenehmigung ein, damit die Verlängerung erhalten bleibt, und erneuern Arbeitserlaubnis und Verlängerung jedes Jahr.
Was passiert, wenn Sie ohne Erlaubnis arbeiten?
Arbeiten ohne die erforderliche Erlaubnis ist sowohl für die Arbeitskraft als auch für den Arbeitgeber eine Zuwiderhandlung. Nach der Änderung von 2018 droht einem Ausländer, der ohne Erlaubnis arbeitet, eine Geldbuße von 5.000 bis 50.000 THB, anschließend die Rückführung, und er kann für zwei Jahre von der Beantragung einer neuen Arbeitserlaubnis ausgeschlossen werden. Einem Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne Erlaubnis oder außerhalb des erlaubten Rahmens beschäftigt, droht je Ausländer eine Geldbuße von 10.000 bis 100.000 THB, im Wiederholungsfall von 50.000 bis 200.000 THB je Ausländer sowie ein dreijähriges Verbot, Ausländer zu beschäftigen. Da die Erlaubnis an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Position gebunden ist, muss die Erlaubnis zuerst geändert werden, wenn außerhalb dieses Rahmens gearbeitet werden soll — bei einem anderen Arbeitgeber, in einer anderen Tätigkeit.
Erfordert der Besitz oder die Verwaltung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung eine Arbeitserlaubnis?
Der bloße Bezug von Mieteinnahmen aus einer Eigentumswohnung, die Ihnen gehört, erfordert für sich genommen keine Arbeitserlaubnis — das sind passive Einkünfte aus Ihrem Vermögen und keine Arbeit. Hier liegt die ehrliche Komplikation, die ausländische Eigentümer verstehen sollten: Die Grenze verschiebt sich, sobald Sie aufhören, passiver Eigentümer zu sein. Der aktive Betrieb einer Vermietung als Beruf — Einheiten bewerben, sie vorführen, Mieter und Buchungen geschäftsmäßig betreuen — kann „Arbeit“ im Sinne der Verordnung sein, und ein Ausländer kann eine Arbeitserlaubnis nicht einfach in eigener Person halten: Eine Erlaubnis setzt einen qualifizierenden Arbeitgeber voraus, was für Ihre eigene Tätigkeit eine ordnungsgemäß errichtete Gesellschaft bedeutet. Die Verwaltung eigener Mietobjekte in größerem Umfang wirft damit zugleich eine Frage der Arbeitserlaubnis und eine gesellschaftsrechtliche Frage auf. Wo die Grenze verläuft, hängt vom Sachverhalt Ihres tatsächlichen Tuns ab. Wir legen die praktische Lage auf der Seite Aufenthalt: das Wesentliche dar und den rechtmäßigen Gesellschaftsweg — niemals eine Nominee-Konstruktion — auf der Seite Gesellschaftsgründung.
Womit sollten Sie planen?
Planen Sie Visum und Arbeitserlaubnis gemeinsam, und zwar bevor Sie sich auf Einkünfte aus Arbeit verlassen, denn die beiden Dokumente und die dahinterstehende Gesellschaft brauchen Zeit, bis alles zusammenpasst. Denken Sie daran, dass der Besitz einer Einheit von dem Recht zu arbeiten oder zu bleiben getrennt ist: Eine Eigentumsurkunde verschafft Ihnen weder das eine noch das andere, wie wir in Können Ausländer in Thailand eine Eigentumswohnung kaufen? erläutern. Wenn Sie einen langen Aufenthalt und keine Beschäftigung planen, führt das Long-Term-Resident-Visum für Qualifizierte einen eigenen digitalen Weg zur Arbeitserlaubnis mit sich. Welcher Weg auch passt: Bringen Sie die Struktur in Ordnung, bevor Sie beginnen — sie nachträglich rückabzuwickeln ist schwieriger, als sie von Anfang an richtig aufzubauen.
Quellen
- Einwanderungsgesetz B.E. 2522 (1979); Außenministerium / Königlich Thailändische Botschaften (mfa.go.th) und thailändische Einwanderungsbehörde (immigration.go.th) — das Non-Immigrant-B-Visum für Beschäftigung und Geschäftstätigkeit sowie die Aufenthaltsverlängerung auf Grundlage von Arbeit. Geprüft am 25. Juli 2026.
- Königliche Verordnung über die Verwaltung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte B.E. 2560 (2017), § 5 (Erlaubnispflicht für Arbeit), geändert durch die Notverordnung (Nr. 2) B.E. 2561 (2018), in Kraft seit 28. März 2018; Abteilung für Beschäftigung, Arbeitsministerium (doe.go.th) — Erfordernis und Verwaltung der Arbeitserlaubnis. Geprüft am 25. Juli 2026.
- Notverordnung (Nr. 2) B.E. 2561 (2018) — geänderte Sanktionen: Ein Ausländer, der ohne Erlaubnis arbeitet, wird mit 5.000–50.000 THB belegt und zurückgeführt; ein Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne Erlaubnis beschäftigt, wird mit 10.000–100.000 THB je Ausländer belegt (im Wiederholungsfall 50.000–200.000 THB je Ausländer und ein dreijähriges Beschäftigungsverbot). Geprüft am 25. Juli 2026.
- Abteilung für Beschäftigung, Arbeitsministerium (doe.go.th) — in der Praxis angewandte Verwaltungskriterien für eine private thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eine Arbeitserlaubnis sponsert: eingetragenes/eingezahltes Kapital von 2 Mio. THB je ausländischer Erlaubnis (1 Mio. THB bei Ehe mit einer thailändischen Staatsangehörigen oder einem thailändischen Staatsangehörigen) und vier thailändische Beschäftigte je Ausländer; thailändischen Staatsangehörigen vorbehaltene Berufe. Verwaltungspraxis, keine gesetzliche Formel. Geprüft am 25. Juli 2026.
Dies ist eine allgemeine Information und keine rechtliche, steuerliche oder aufenthaltsrechtliche Beratung zu Ihrer Situation; ein Mandat wird nur im Rahmen eines gesonderten Mandatsverhältnisses mit Suwanvara Law Firm übernommen, und es steht Ihnen frei, einen anderen Berater zu beauftragen. Einwanderungs- und arbeitsrechtliche Regeln, Schwellenwerte, Kapital- und Thai-Beschäftigtenanforderungen, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich, und jede Genehmigung steht im Ermessen der thailändischen Behörden — bestätigen Sie die aktuellen Anforderungen bei uns. Kein Ergebnis bei Visum oder Arbeitserlaubnis ist garantiert.
Dieser Artikel wird in mehreren Sprachen veröffentlicht. Bei Abweichungen zwischen den Fassungen ist die englische Fassung maßgeblich.
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen für ausländische Käufer und ist keine Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung ist über Suwanvara Law Firm im Rahmen eines gesonderten Mandats möglich.
Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen für ausländische Käufer und ist keine Rechtsberatung. Vorschriften, Sätze und Verfahren ändern sich, und die Umstände des Einzelfalls sind verschieden. Eine rechtliche Prüfung ist über Suwanvara Law Firm im Rahmen eines gesonderten Mandats möglich.
Mehr in dieser Rubrik
Rechtlicher Einblick
Gibt der Kauf einer Eigentumswohnung das Recht, in Thailand zu leben?
Nein — eine thailändische Eigentumswohnung verschafft Eigentum an der Wohneinheit, kein Visum und kein Aufenthaltsrecht. Eigentum und Einwanderung sind getrennte Systeme; hier steht, warum — und welche Wege tatsächlich einen langfristigen Aufenthalt eröffnen.
Rechtlicher Einblick
Ruhestandsvisa in Thailand: Non-O, O-A und O-X im Vergleich
Thailands Ruhestandswege für Personen ab 50 — das Non-Immigrant O, das O-A und das O-X — gegenübergestellt mit ihren finanziellen Schwellenwerten, den Regeln zur Krankenversicherung und der jährlichen Verlängerung, belegt mit datierten Quellen.
Rechtlicher Einblick
Das Ehegattenvisum (Non-O) für Ehepartner thailändischer Staatsangehöriger: Geld, Unterlagen und die jährliche Verlängerung
Das ehebasierte Non-Immigrant O ist eine Aufenthaltserlaubnis für den Langzeitaufenthalt eines Ausländers, der mit einer thailändischen Staatsangehörigen oder einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet ist; die Einwanderungsbehörde verlängert sie Jahr für Jahr auf Grundlage eines Finanznachweises — sie folgt nicht aus der Ehe selbst und ist unabhängig von einer Immobilie Ihres Ehegatten.
Sprechen Sie uns an
Hat dieser Beitrag eine Frage aufgeworfen?
Sagen Sie uns, wonach Sie suchen. Ein Immobilienberater antwortet Ihnen; rechtliche Fragen werden im Rahmen eines gesonderten Mandats an Suwanvara Law Firm weitergegeben.
Alle Analysen
Analysen →Suwanvara Property kann bei Zustandekommen einer Transaktion eine Maklervergütung erhalten. Rechtsdienstleistungen werden, sofern sie gewünscht sind, gesondert von Suwanvara Law Firm im Rahmen eines gesonderten Mandats erbracht. Es steht Mandanten weiterhin frei, einen anderen Rechtsberater zu beauftragen.
