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Die Bangkoker Skyline bei Nacht aus einem hohen Stockwerk
Rechtsdienstleistungen

Suwanvara Law Firm — gesondertes Mandat

Gesellschaftsarbeit, die standhält.

Eine Gesellschaft eintragen, eine BOI-Förderung beantragen, die Genehmigungen und Erlaubnisse einholen, die ein Unternehmen in ausländischer Hand benötigt, und es danach in Compliance halten — hier beschrieben mit Umfang, Unterlagen, Zeitrahmen und Honorargrundlage für jede einzelne Leistung.

Was das umfasst

Legitime Gesellschaftsarbeit — und wo sie endet.

Dies ist Gesellschaftsarbeit für ein echtes Unternehmen: die Gesellschaft gründen, ihr das Recht verschaffen, das zu tun, was sie vorhat, sie rechtmäßig mit Personal ausstatten und ihre Meldungen in Ordnung halten. Jede Leistung unten nennt, was wir vorbereiten und einreichen, was Sie beibringen, den üblichen Zeitrahmen und wie das Honorar aufgebaut ist.

Wo eine Genehmigung im Spiel ist — eine BOI-Förderung, eine Foreign Business Licence, eine Arbeitserlaubnis —, liegt die Entscheidung bei der thailändischen Behörde und in ihrem Ermessen. Wir bereiten vor und reichen ein, und wir korrespondieren für Sie; das Ergebnis versprechen wir nicht.

Eines ist diese Arbeit nicht: ein Weg, Grund und Boden zu halten. Eine Gesellschaft ist kein Mittel, um über Strohleute Grund und Boden in die Hände eines Ausländers zu bringen. Diese Linie zieht sich durch diese Seite und wird am Ende unmissverständlich benannt.

Die Leistungen

Fünf klar umrissene Leistungsbereiche.

Jeder Leistungsbereich nennt seine Ergebnisse, was Sie beibringen und wie das Honorar aufgebaut ist. Verbindlich ist das Honorar, das nach der Prüfung von Interessenkonflikten und Umfang in der Mandatsvereinbarung genannt wird.

01

Eintragung einer thailändischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Das übliche Vehikel für eine Geschäftstätigkeit hier — gegründet und eingetragen beim Department of Business Development nach dem Zivil- und Handelsgesetzbuch.

Die thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist das übliche Vehikel für eine Geschäftstätigkeit in Thailand. Sie entsteht durch die Eintragung einer Gründungsurkunde (memorandum of association), die Abhaltung einer Gründungsversammlung und die Eintragung der Gesellschaft beim Department of Business Development (DBD) im Handelsministerium, nach den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen des Zivil- und Handelsgesetzbuchs.

Wie viel von der Gesellschaft ein Ausländer halten darf, hängt davon ab, was sie tun wird. Viele Tätigkeiten stehen mehrheitlichem oder vollständigem ausländischem Eigentum offen; bei Tätigkeiten, die der Foreign Business Act beschränkt, muss die Gesellschaft entweder mehrheitlich thailändisch bleiben oder eine Foreign Business Licence, eine BOI-Förderung oder eine Zertifizierung nach einem Staatsvertrag erlangen. Wir beraten vor der Eintragung zu der Eigentümerstruktur, die die vorgesehene Tätigkeit zulässt, damit die Struktur von Anfang an stimmt.

Üblicher Zeitrahmen

Sind der Name reserviert und die Unterlagen unterzeichnet, dauert die Eintragung üblicherweise wenige Werktage; die Registrierung zur Umsatzsteuer und zur Sozialversicherung folgt. Die Dauer hängt vom DBD und von vollständigen Unterlagen ab; wir garantieren keinen Termin.

Was wir vorbereiten und einreichen

  • Die Reservierung des Firmennamens beim DBD
  • Die Gründungsurkunde und die Satzung
  • Die Unterlagen der Gründungsversammlung und die Eintragung der Gesellschaft
  • Die Steuernummer und die Registrierung zur Umsatzsteuer beim Revenue Department
  • Die Anmeldung zur Sozialversicherung, sofern die Gesellschaft Arbeitnehmer beschäftigt

Was Sie beibringen

  • Ausweisdokumente der Gesellschafter und der Geschäftsführer
  • Die vorgesehene Geschäftstätigkeit und die eingetragene Anschrift
  • Die Höhe des eingetragenen Stammkapitals und die Verteilung der Anteile
  • Reisepass und Nachweise für jeden ausländischen Geschäftsführer

Honorargrundlage und Auslagen

  • Ein festes oder nach Stufen gegliedertes Honorar, genannt in der Mandatsvereinbarung
  • Amtliche Eintragungsgebühren, beglaubigte Übersetzungen und Beglaubigungen sind Auslagen an Dritte und werden gesondert ausgewiesen

02

Anträge beim Board of Investment (BOI)

Bei einer förderfähigen Tätigkeit kann eine BOI-Förderung mehrheitliches oder vollständiges ausländisches Eigentum, Grundstücksrechte für die geförderte Tätigkeit und erleichterte Genehmigungen mit sich bringen.

Das Board of Investment fördert qualifizierende Tätigkeiten nach dem Investment Promotion Act B.E. 2520. Für ein förderfähiges Unternehmen kann die Förderung Vorteile mit sich bringen wie die Erlaubnis mehrheitlichen oder vollständigen ausländischen Eigentums, das Recht, Grund und Boden für die geförderte Tätigkeit zu besitzen, und eine erleichterte Bearbeitung von Arbeitserlaubnissen und Visa über den One-Stop-Service des BOI, neben den steuerlichen und nichtsteuerlichen Anreizen, die für die Tätigkeit vorgesehen sind.

Die Förderung wird vom BOI nach seinen veröffentlichten Kriterien gewährt und liegt in seinem Ermessen. Wir prüfen die Förderfähigkeit, bereiten den Antrag und den Geschäftsplan vor und reichen sie ein und vertreten Sie bei den Rückfragen des BOI. Wir entscheiden über das Ergebnis nicht, und wir versprechen es nicht.

Üblicher Zeitrahmen

Das BOI veröffentlicht indikative Bearbeitungsstandards; die Gesamtdauer hängt von der Tätigkeit, der Vollständigkeit des Plans und der Prüfung durch das BOI ab. Wir garantieren weder einen Zeitrahmen noch eine Genehmigung.

Was eine Förderung mit sich bringen kann

  • Mehrheitliches oder vollständiges ausländisches Eigentum bei einer förderfähigen Tätigkeit
  • Das Recht, Grund und Boden für die geförderte Tätigkeit zu besitzen
  • Über den One-Stop-Service des BOI erleichterte Arbeitserlaubnisse und Visa
  • Die steuerlichen und nichtsteuerlichen Anreize, die das BOI für die Tätigkeit festlegt

Was wir vorbereiten und einreichen

  • Eine Prüfung der Förderfähigkeit anhand der veröffentlichten Kriterien des BOI
  • Den Antrag sowie den Investitions- und Geschäftsplan
  • Die Korrespondenz mit dem BOI und die Antworten auf seine Rückfragen
  • Die Schritte zur Erlangung der Förderbescheide und zur Freischaltung der BOI-E-Services

Was beim BOI liegt

  • Ob die Tätigkeit für eine Förderung qualifiziert
  • Die Bedingungen, die einer Förderung beigefügt werden
  • Die Gewährung selbst — sie liegt im Ermessen des BOI und ist seine Entscheidung

03

Foreign Business Licences und Zertifikate

Eine mehrheitlich ausländische Gesellschaft, die eine beschränkte Tätigkeit ausüben will, benötigt in der Regel eine Genehmigung des Handelsministeriums oder ein Zertifikat über das BOI oder einen Staatsvertrag.

Der Foreign Business Act B.E. 2542 behält bestimmte Geschäfte thailändischen Staatsangehörigen vor und beschränkt andere für Ausländer, sofern nicht eine Genehmigung oder ein Zertifikat erteilt wird. Eine mehrheitlich ausländische Gesellschaft, die eine beschränkte Tätigkeit (Liste 2 oder Liste 3) ausüben will, benötigt in der Regel eine Foreign Business Licence des Handelsministeriums oder ein Foreign Business Certificate, wenn sie über eine BOI-Förderung oder einen Staatsvertrag wie den Treaty of Amity dafür qualifiziert.

Wir prüfen, ob die vorgesehene Tätigkeit beschränkt ist, ermitteln den richtigen Weg — Genehmigung, Zertifikat, BOI oder Staatsvertrag — und bereiten den Antrag mit der ihn stützenden geschäftlichen Begründung vor und reichen ihn ein. Die Erteilung liegt beim Foreign Business Committee oder bei der zuständigen Behörde und in deren Ermessen.

Üblicher Zeitrahmen

Die Dauer bis zur Entscheidung hängt davon ab, unter welche Liste die Tätigkeit fällt, und von der Prüfung durch die Behörde; der Weg über ein Zertifikat ist im Allgemeinen schneller als eine im Ermessen stehende Genehmigung. Wir garantieren weder einen Zeitrahmen noch eine Erteilung.

Was wir tun

  • Die vorgesehene Tätigkeit den drei Listen des Foreign Business Act zuordnen
  • Zum richtigen Weg beraten: eine Genehmigung, ein Zertifikat, eine BOI-Förderung oder ein Staatsvertrag
  • Den Antrag und die ihn stützende geschäftliche Begründung vorbereiten und einreichen
  • Mit der Behörde während ihrer Prüfung korrespondieren

Was bei der Behörde liegt

  • Ob eine Genehmigung oder ein Zertifikat erteilt wird und unter welchen Bedingungen
  • Die Entscheidung liegt in ihrem Ermessen, und es steht uns nicht zu, sie zu versprechen

04

Arbeitserlaubnisse und Geschäftsvisa

Ein Ausländer, der in Thailand arbeitet, benötigt sowohl das richtige Visum als auch eine Arbeitserlaubnis. Wir bereiten beides vor und reichen es ein; die Erteilung liegt bei den Behörden.

Ein Ausländer, der in Thailand arbeitet, benötigt sowohl das richtige Visum als auch eine Arbeitserlaubnis. Der übliche Weg ist ein Nicht-Einwanderungsvisum „B“ zusammen mit einer Arbeitserlaubnis, die das Department of Employment nach dem Foreigners' Working Management Emergency Decree B.E. 2560 erteilt; eine vom BOI geförderte Gesellschaft nutzt stattdessen den eigenen Kanal des BOI.

Arbeitserlaubnisse sind an Bedingungen geknüpft — üblicherweise ein Verhältnis thailändischer Arbeitnehmer je ausländischer Arbeitskraft und außerhalb des BOI-Wegs eine bestimmte Höhe des eingetragenen Stammkapitals je Erlaubnis. Wir bereiten die Anträge auf Visum und Arbeitserlaubnis vor und beraten zur Einhaltung der Bedingungen; Erteilung und Verlängerung liegen beim Immigration Bureau und beim Department of Employment.

Üblicher Zeitrahmen

Die Dauer hängt von den Unterlagen der Gesellschaft, vom gewählten Visumweg und von der Behörde ab. Wir bereiten jeden Schritt ordnungsgemäß vor; wir garantieren weder eine Bearbeitungsdauer noch eine Erteilung.

Was wir vorbereiten und einreichen

  • Den Antrag auf ein Nicht-Einwanderungsvisum „B“ und die begleitenden Gesellschaftsunterlagen
  • Den Antrag auf die Arbeitserlaubnis beim Department of Employment oder den BOI-Kanal für eine geförderte Gesellschaft
  • Hinweise zur Meldung alle 90 Tage und zu den Verlängerungen

Die geltenden Bedingungen

  • Das Verhältnis thailändischer zu ausländischen Arbeitnehmern und das Erfordernis eines eingetragenen Stammkapitals außerhalb des BOI-Wegs
  • Die Erlaubnis ist an den Arbeitgeber und an die Stelle gebunden
  • Die Bedingungen werden von den Behörden festgelegt und ändern sich — bestätigen Sie die aktuellen Anforderungen bei uns

Was bei den Behörden liegt

  • Die Erteilung und die Verlängerung des Visums und der Arbeitserlaubnis
  • Die Entscheidungen des Immigration Bureau und des Department of Employment

05

Gesellschaftssekretariat und laufende Compliance

Die beständige Arbeit, die eine Gesellschaft in gutem Stand hält — gesetzliche Register, die jährlichen Meldungen und die Eintragung von Änderungen, sobald sie eintreten.

Eine thailändische Gesellschaft trägt nach ihrer Gründung fortlaufende Pflichten. Jedes Jahr muss sie eine ordentliche Gesellschafterversammlung abhalten, ihren Jahresabschluss prüfen lassen und beim DBD einreichen sowie Körperschaftsteuer- und — soweit registriert — Umsatzsteuererklärungen beim Revenue Department abgeben. Änderungen bei Geschäftsführern, Gesellschaftern, Kapital oder Anschrift werden beim DBD eingetragen, sobald sie eintreten.

Wir erbringen die Arbeit des Gesellschaftssekretariats, die die Gesellschaft in gutem Stand hält — die gesetzlichen Register und Protokolle, die jährlichen Meldungen und die Eintragung von Änderungen — und stimmen uns mit Ihrem Abschlussprüfer und Ihrem Steuerberater ab. Verspätete oder versäumte Meldungen ziehen Sanktionen nach sich; das ist also beständige, unspektakuläre Arbeit, auf die es ankommt.

Üblicher Zeitrahmen

Der Jahreszyklus ist gesetzlich vorgegeben — der geprüfte Abschluss und die Einreichung beim DBD folgen dem Ende des Geschäftsjahres, die ordentliche Gesellschafterversammlung findet innerhalb der gesetzlichen Frist statt. Wir führen den Fristenkalender und bereiten jede Meldung rechtzeitig vor.

Worum wir uns kümmern

  • Gesetzliche Register, Protokolle und die ordentliche Gesellschafterversammlung
  • Die jährliche Einreichung des Jahresabschlusses beim DBD
  • Die Eintragung von Änderungen bei Geschäftsführern, Gesellschaftern, Kapital und Anschrift
  • Die Abstimmung mit Ihrem Abschlussprüfer und Ihrem Steuerberater

Was Sie beibringen

  • Die Buchführungsunterlagen der Gesellschaft und den geprüften Jahresabschluss
  • Die Einzelheiten jeder einzutragenden Änderung
  • Die Unterschriften der Geschäftsführer und Gesellschafter, soweit erforderlich

Honorargrundlage

  • Ein festes Jahreshonorar oder ein Honorar je Meldung, genannt in der Mandatsvereinbarung
  • Amtliche Gebühren und das Honorar des Abschlussprüfers werden gesondert berechnet

Die Linie, die wir halten

Die Linie, die sich durch all dies zieht.

Gesellschaftsarbeit ist legitime Unternehmensarbeit. Sie ist kein Mittel, um Grund und Boden zu halten. Wir gründen und verwalten keine Gesellschaft, deren wirklicher Zweck es ist, einem Ausländer das Halten von Grund und Boden über thailändische Gesellschafter zu ermöglichen, die keine tatsächlichen Investoren sind — eine Strohmann-Konstruktion, die nach dem Land Code und dem Foreign Business Act unrechtmäßig ist —, und wir lehnen entsprechende Aufträge ab.

Wo Grund und Boden für Ihre Pläne von Bedeutung ist, steht die ehrliche Antwort auf der Seite zu Grundstücken und Bauwerken: Lesen Sie, wie rechtmäßiges Eigentum tatsächlich funktioniert, bevor Ihnen eine Gesellschaft als Weg dorthin vorgeschlagen wird.

  • Wir beschreiben ausschließlich rechtmäßige Wege, in Thailand Immobilien zu halten — eine eingetragene Langzeitpacht, eine tatsächlich tätige Gesellschaft mit echter wirtschaftlicher Substanz, das Eigentum eines thailändischen Ehegatten mit der gesetzlich vorgeschriebenen Erklärung oder Volleigentum an einer Eigentumswohnung innerhalb der Ausländerquote von 49 %. Wir vermitteln keine thailändischen Strohmann-Gesellschafter und keine Strohmann-Eigentümer; das ist nach dem Landgesetzbuch (Land Code) und dem Foreign Business Act rechtswidrig, und wir lehnen entsprechende Aufträge ab.

  • Wir bereiten vor und reichen ein. Wir gewährleisten weder die Erteilung eines Visums noch die Eintragung einer Gesellschaft, einen Übertragungstermin, einen Preis oder ein sonstiges rechtliches Ergebnis — die Entscheidung liegt bei den thailändischen Behörden und steht in deren Ermessen.

  • Rechtliche Arbeit ist ein gesondertes Mandat bei Suwanvara Law Firm zu deren eigenem Honorar und wird niemals in eine Maklerprovision eingerechnet. Es steht Ihnen jederzeit frei, einen anderen Berater zu beauftragen.

  • Diese Seite beschreibt Leistungen und allgemeine Informationen. Sie stellt keine Rechtsberatung zur Situation einer bestimmten Person dar.

  • Vorschriften, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich — lassen Sie sich die aktuellen Anforderungen von uns bestätigen.

  • Das Mandat beginnt nach einer Interessenkonfliktprüfung und mit einem schriftlichen Mandatsvertrag, der den Leistungsumfang, das Honorar und die Pflichten beider Seiten festhält.

Was kann ein Ausländer tatsächlich besitzen?

Volleigentum an einer Eigentumswohnung, ein eingetragener Mietvertrag, Eigentum eines thailändischen Ehepartners, eine tatsächlich geschäftstätige Gesellschaft und der Treaty of Amity — die rechtmäßigen Wege, ihre Grenzen und die Strohmann-Linie, die die Kanzlei nicht überschreitet.

Rechtsanfragen

Beschreiben Sie das Vorhaben. Die Kanzlei antwortet mit Leistungsumfang und Honorar.

Nennen Sie den Namen des Projekts und Ihr Anliegen. Antwort auf Englisch, in der Regel innerhalb eines Werktages. Bitte senden Sie keine Passkopien und keine Verträge über das öffentliche Formular — die Kanzlei richtet einen sicheren Kanal ein, sobald ein Mandat vereinbart ist.