01
Eintragung einer thailändischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Das übliche Vehikel für eine Geschäftstätigkeit hier — gegründet und eingetragen beim Department of Business Development nach dem Zivil- und Handelsgesetzbuch.
Die thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist das übliche Vehikel für eine Geschäftstätigkeit in Thailand. Sie entsteht durch die Eintragung einer Gründungsurkunde (memorandum of association), die Abhaltung einer Gründungsversammlung und die Eintragung der Gesellschaft beim Department of Business Development (DBD) im Handelsministerium, nach den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen des Zivil- und Handelsgesetzbuchs.
Wie viel von der Gesellschaft ein Ausländer halten darf, hängt davon ab, was sie tun wird. Viele Tätigkeiten stehen mehrheitlichem oder vollständigem ausländischem Eigentum offen; bei Tätigkeiten, die der Foreign Business Act beschränkt, muss die Gesellschaft entweder mehrheitlich thailändisch bleiben oder eine Foreign Business Licence, eine BOI-Förderung oder eine Zertifizierung nach einem Staatsvertrag erlangen. Wir beraten vor der Eintragung zu der Eigentümerstruktur, die die vorgesehene Tätigkeit zulässt, damit die Struktur von Anfang an stimmt.
Üblicher Zeitrahmen
Sind der Name reserviert und die Unterlagen unterzeichnet, dauert die Eintragung üblicherweise wenige Werktage; die Registrierung zur Umsatzsteuer und zur Sozialversicherung folgt. Die Dauer hängt vom DBD und von vollständigen Unterlagen ab; wir garantieren keinen Termin.
Was wir vorbereiten und einreichen
- Die Reservierung des Firmennamens beim DBD
- Die Gründungsurkunde und die Satzung
- Die Unterlagen der Gründungsversammlung und die Eintragung der Gesellschaft
- Die Steuernummer und die Registrierung zur Umsatzsteuer beim Revenue Department
- Die Anmeldung zur Sozialversicherung, sofern die Gesellschaft Arbeitnehmer beschäftigt
Was Sie beibringen
- Ausweisdokumente der Gesellschafter und der Geschäftsführer
- Die vorgesehene Geschäftstätigkeit und die eingetragene Anschrift
- Die Höhe des eingetragenen Stammkapitals und die Verteilung der Anteile
- Reisepass und Nachweise für jeden ausländischen Geschäftsführer
Honorargrundlage und Auslagen
- Ein festes oder nach Stufen gegliedertes Honorar, genannt in der Mandatsvereinbarung
- Amtliche Eintragungsgebühren, beglaubigte Übersetzungen und Beglaubigungen sind Auslagen an Dritte und werden gesondert ausgewiesen
Quellen
- Department of Business Development (Ministry of Commerce) — company and foreign-business registration · geprüft am 2026-07-29
- Civil and Commercial Code — private limited companies (s.1096 onwards) · geprüft am 2026-07-29
- Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) — restricted businesses and the nominee offence (s.36) · geprüft am 2026-07-29
- Revenue Department — corporate income tax and VAT registration · geprüft am 2026-07-29

