Wiederverkaufswohnungen
Geprüfte Wiederverkaufswohnungen
Jede davon ist eine Wohnung, mit deren Verkauf uns ein Eigentümer beauftragt hat, veröffentlicht erst, nachdem wir den eingetragenen Eigentümer bestätigt, die Eigentumsurkunde eingesehen und die Wohnung beim Haus abgeglichen haben. Alles, wovon eine Seite nicht sagt, dass es geprüft ist, bleibt vorbehaltlich der Bestätigung.
Ein Wiederverkauf ist kein Neubau
Jede Wohnung hier gehört einem privaten Eigentümer, der uns mit dem Verkauf beauftragt hat, und sie wird zu dessen Bedingungen verkauft, nicht zu denen eines Bauträgers — anderer Preis, andere Unterlagen, anderer Zeitplan. Deshalb stehen Wiederverkäufe hier und nicht beim Neubaubestand, und deshalb werden beide nie in einer Liste vermischt. Suwanvara Property tritt als Koordinator zwischen den Parteien auf; die Kanzlei ist nicht Verkäuferin und hält keinerlei Gelder.
Derzeit sind keine geprüften Wiederverkaufswohnungen veröffentlicht. Eingaben von Eigentümern, die die Prüfung nicht durchlaufen haben, erscheinen hier nie.
Was NICHT geprüft ist: der Stand der Ausländerquote ist das, was die Eigentümergemeinschaft uns mitgeteilt hat, vorbehaltlich der Bestätigung durch sie zum Zeitpunkt der Übertragung; der Zustand der Wohnung; und alles, was eine eigene Begutachtung, ein Anwalt oder eine Bank des Käufers feststellen würde. Eine Veröffentlichung ist keine rechtliche Prüfung und keine Gewähr für Eigentum, Zustand oder Übertragbarkeit.
Objektangaben, Preise, Aktionen, die Verfügbarkeit der Ausländerquote und die Übertragungsbedingungen stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung. Die Veröffentlichung eines Objekts stellt keine rechtliche Prüfung dar und ist keine Gewähr für Eigentum, Zustand, Anlageertrag oder Übertragbarkeit.
