Die Reihenfolge — vor der Annahme eines Mandatsvertrags wird nichts berechnet
Ein Honorarvorschuss wird ausschließlich nach diesen Schritten und in dieser Reihenfolge angefordert:
- Sie senden eine Anfrage, in der Sie Ihr Anliegen beschreiben.
- Die Kanzlei führt eine Prüfung von Interessenkonflikten und Leistungsumfang durch.
- Die Kanzlei erstellt einen schriftlichen Mandatsvertrag, der Leistungsumfang, Honorar, Ausschlüsse, Auslagen sowie die Bedingungen für Erstattung und Beendigung festhält.
- Sie nehmen den Mandatsvertrag an.
- Erst danach wird ein Zahlungslink (oder eine Überweisungsanweisung) für den Honorarvorschuss ausgestellt.
- Mit Eingang des Vorschusses wird eine Quittung ausgestellt und Ihre Akte angelegt.
