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Rechtstreu bleiben in Thailand: 90-Tage-Meldung, Wiedereinreisegenehmigungen und die TM30

Wer ein thailändisches Visum für den Langzeitaufenthalt hält, trägt vier fortlaufende Pflichten: die 90-Tage-Anschriftenmeldung, die TM30-Meldung, eine Wiedereinreisegenehmigung vor jeder Reise und niemals einen Overstay — und die TM30-Pflicht trifft den Eigentümer der Immobilie, sie ist also Ihre, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten. Diese Notiz legt jede davon dar, mit aktuellen Werten und datierten Quellen der Einwanderungsbehörde.

Von Legal liaison — Suwanvara Law Firm (separate engagement)Veröffentlicht am 25. Juli 20266 Min. Lesezeit

Welche Pflichten bestehen fort, wenn Sie ein thailändisches Visum für den Langzeitaufenthalt halten?

Sobald Sie ein Langzeitvisum oder eine Aufenthaltsverlängerung halten, laufen vier Pflichten daneben her, solange Sie in Thailand bleiben: die 90-Tage-Anschriftenmeldung, die TM30-Meldung Ihres Aufenthaltsorts, das Einholen einer Wiedereinreisegenehmigung vor jeder Ausreise und das Einhalten Ihres „permitted-until“-Datums. Keine davon geschieht automatisch, jede wird von der Einwanderungsbehörde durchgesetzt, und ein Versäumnis bei einer kann die anderen aufhalten — eine veraltete TM30 etwa kann eine 90-Tage-Meldung oder eine Visumsverlängerung blockieren. Diese Notiz legt jede Pflicht dar, mit den aktuellen Werten und den Paragrafen des Einwanderungsgesetzes, auf denen sie beruhen.

Was ist die 90-Tage-Meldung, und wie erledigen Sie sie?

Die 90-Tage-Meldung ist eine Mitteilung Ihrer aktuellen Anschrift, die ein Ausländer mit einem Langzeitvisum in Thailand alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde einreichen muss. Sie beruht auf § 37 des Einwanderungsgesetzes B.E. 2522 (1979). Sie ist keine Visumsverlängerung und erneuert Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht — sie hält die Einwanderungsbehörde lediglich darüber informiert, wo Sie wohnen. Sie können im Zeitfenster von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach dem Fälligkeitstag einreichen, persönlich bei Ihrer örtlichen Einwanderungsstelle, durch eine bevollmächtigte Vertretung, per Einschreiben oder online über den E-Service der Einwanderungsbehörde. Jede Einreise nach Thailand setzt die 90-Tage-Zählung zurück; nach jeder Auslandsreise beginnt die Frist also mit Ihrer letzten Ankunft neu. Eine verspätete Einreichung zieht nach dem Gesetz eine Geldbuße nach sich — üblicherweise 2.000 THB, wenn Sie die Meldung selbst verspätet abgeben, und bis zu 5.000 THB, wenn das Versäumnis von einem Beamten aufgegriffen wird; bewahren Sie den Beleg auf, den Sie bei jeder Einreichung erhalten, denn die nächste Meldung nimmt darauf Bezug.

Was ist die TM30, und wessen Pflicht ist sie, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten?

Die TM30 ist die Meldung an die Einwanderungsbehörde, dass ein Ausländer an einer Anschrift Unterkunft genommen hat — und die Pflicht zur Einreichung trifft den Eigentümer oder Besitzer der Immobilie, nicht den ausländischen Bewohner. § 38 des Einwanderungsgesetzes B.E. 2522 verpflichtet den Hausherrn, Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung (oder einen Hotelleiter), die örtliche Einwanderungsstelle innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft eines Ausländers zu benachrichtigen. Die Geldbuße für die Nichteinreichung beträgt bis zu 2.000 THB für eine Wohnung (und bis zu 10.000 THB für ein Hotel). Das ist unmittelbar bedeutsam, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung an einen ausländischen Mieter vermieten: Als Eigentümer tragen Sie die TM30-Pflicht für diesen Mieter, weshalb es sinnvoll ist, im Mietvertrag zu regeln, wer die Meldung einreicht, und den Beleg aufzubewahren. Wenn Sie selbst der Ausländer in der Wohnung sind, landet die praktische Folge bei Ihnen — die Einwanderungsbehörde prüft den TM30-Eintrag, bevor sie eine 90-Tage-Meldung, eine Verlängerung oder eine Wiedereinreise bearbeitet, sodass eine fehlende oder veraltete Meldung Ihre eigenen Unterlagen blockieren kann, obwohl die Rechtspflicht beim Immobilieninhaber lag.

Warum brauchen Sie vor der Ausreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise?

Eine Wiedereinreisegenehmigung erhält Ihr bestehendes Visum oder Ihre Aufenthaltsverlängerung, wenn Sie Thailand verlassen — ohne sie wird ein Visum zur Einmaleinreise oder eine Verlängerung im Moment der Ausreise gelöscht, und Sie kämen als neuer Besucher zurück, ohne dass etwas von Ihrem Langzeitstatus erhalten bliebe. Sie beantragen sie mit dem Formular TM.8, bei einer Einwanderungsstelle oder vor dem Abflug am Flughafen, und zahlen die Gebühr der Einwanderungsbehörde: 1.000 THB für eine einmalige oder 3.800 THB für eine mehrfache Wiedereinreisegenehmigung. Die mehrfache Genehmigung ist die übliche Wahl, wenn Sie vor Ablauf Ihres Visums mehr als einmal reisen wollen. Eine Wiedereinreisegenehmigung verlängert Ihren Aufenthalt nicht und ändert Ihr „permitted-until“-Datum nicht — sie schützt nur den bereits gehaltenen Status über eine Aus- und Wiedereinreise hinweg.

Was passiert bei einem Overstay?

Die Überschreitung Ihres „permitted-until“-Datums ist eine Zuwiderhandlung nach dem Einwanderungsgesetz und zieht eine Geldbuße von 500 THB je Tag bis zu höchstens 20.000 THB nach sich, zahlbar bei der Ausreise. Über die Geldbuße hinaus kann ein Overstay Sie an der Wiedereinreise nach Thailand hindern, und die Sperre verlängert sich mit der Dauer der Überschreitung. Für Personen, die freiwillig ausreisen, veröffentlicht die Einwanderungsbehörde Sperren von einem Jahr (bei einem Overstay von mehr als 90 Tagen), drei Jahren (mehr als ein Jahr), fünf Jahren (mehr als drei Jahre) und zehn Jahren (mehr als fünf Jahre). Wird eine Person festgenommen, statt aus eigenem Antrieb auszureisen, sind die Sperren härter — fünf Jahre bei einem Overstay von bis zu einem Jahr und zehn Jahre darüber hinaus. Der sichere Weg ist einfach: Behalten Sie Ihr „permitted-until“-Datum im Blick, reichen Sie die 90-Tage-Meldung und jede Verlängerung rechtzeitig ein, und lassen Sie den Stempel niemals ablaufen.

Wie verhalten sich diese Pflichten zum Besitz einer Eigentumswohnung?

Sie sind vom Eigentum getrennt, und der Kauf einer Eigentumswohnung erfüllt oder ersetzt keine von ihnen. Der Titel an Ihrer Einheit macht Sie zum Eigentümer; er verschafft kein Visum, verlängert nicht die Tage auf Ihrem Einreisestempel und befreit Sie weder von der 90-Tage-Meldung noch von der TM30 oder einer Wiedereinreisegenehmigung. Besitzen und Wohnen sind zwei Systeme — lesen Sie Gibt der Kauf einer Eigentumswohnung das Recht, in Thailand zu leben? zum zugrunde liegenden Punkt und Kurzaufenthalte in Thailand, falls Sie sich auf Touristeneinreisen stützen. Zu den Wegen des Langzeitaufenthalts, an die diese Pflichten anknüpfen, und zur Unterstützung dabei, rechtstreu zu bleiben, siehe Aufenthalt: das Wesentliche und den Themenbereich Visum & Aufenthalt.

Hinweise

Einwanderungsregeln, Gebühren, Einreichungswege und Bußgeldhöhen ändern sich, und sie werden im Ermessen der Einwanderungsbehörde durchgesetzt — bestätigen Sie die aktuellen Anforderungen bei der Behörde oder bei uns, bevor Sie sich auf etwas hier Gesagtes verlassen. Kein Berater kann ein aufenthaltsrechtliches Ergebnis garantieren; diese Entscheidungen liegen bei den thailändischen Behörden.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine rechtliche oder aufenthaltsrechtliche Beratung zu Ihrer Situation; diese hängt von Ihrem Sachverhalt ab und erfordert ein gesondertes Mandat mit Suwanvara Law Firm. Er wird in mehreren Sprachen veröffentlicht; bei Abweichungen zwischen den Fassungen ist die englische Fassung maßgeblich.

Quellen

  • Einwanderungsbehörde — 90-Tage-Meldung der Anschrift (§ 37 Einwanderungsgesetz B.E. 2522; Einreichungsfenster 15 Tage vor bis 7 Tage nach dem Fälligkeitstag; persönlich / bevollmächtigte Vertretung / Einschreiben / Online-E-Service), immigration.go.th — geprüft am 25. Juli 2026.
  • Einwanderungsbehörde — TM30-Meldung der Unterkunft durch Hausherrn, Eigentümer oder Besitzer innerhalb von 24 Stunden (§ 38 Einwanderungsgesetz B.E. 2522; Geldbuße bis zu 2.000 THB für eine Wohnung, bis zu 10.000 THB für ein Hotel), immigration.go.th — geprüft am 25. Juli 2026.
  • Einwanderungsbehörde — Wiedereinreisegenehmigung (Formular TM.8; Gebühr 1.000 THB einmalig, 3.800 THB mehrfach), immigration.go.th — geprüft am 25. Juli 2026.
  • Einwanderungsbehörde — Overstay-Strafe (500 THB je Tag, gedeckelt auf 20.000 THB) und Wiedereinreisesperren bei freiwilliger Ausreise (1 / 3 / 5 / 10 Jahre) und nach Festnahme (5 / 10 Jahre), immigration.go.th — geprüft am 25. Juli 2026.

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen für ausländische Käufer und ist keine Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung ist über Suwanvara Law Firm im Rahmen eines gesonderten Mandats möglich.

Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen für ausländische Käufer und ist keine Rechtsberatung. Vorschriften, Sätze und Verfahren ändern sich, und die Umstände des Einzelfalls sind verschieden. Eine rechtliche Prüfung ist über Suwanvara Law Firm im Rahmen eines gesonderten Mandats möglich.

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