Prüfliste
Prüfliste zur Ausländerquote
Geprüft am 18. Juli 2026
In einer thailändischen Wohnanlage dürfen höchstens 49 % der Fläche auf ausländische Eigentümer eingetragen werden. Die Quote wird je Gebäude bestätigt: Eine Wohnung kann im Verkauf stehen und dennoch über keine freie Ausländerquote mehr verfügen. Arbeiten Sie diese Liste durch, bevor Sie eine Reservierung zahlen.
Vor der Reservierung
- Vergewissern Sie sich, dass das Gebäude eine eingetragene Wohnungseigentumsanlage ist und kein Mietshaus, das nur vermietet wird.
- Fragen Sie die Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem aktuellen Anteil ausländischen Eigentums gegenüber der Obergrenze von 49 %.
- Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass für Ihre konkrete Wohnung noch Quote verbleibt.
- Vergewissern Sie sich, dass die Wohnung als Volleigentum unter der Ausländerquote angeboten wird und nicht als Miet- oder Erbbaurecht.
Für die Übertragung
- Bewahren Sie die schriftliche Bestätigung der Gemeinschaft auf — das Grundamt stützt sich darauf.
- Rechnen Sie damit, dass ein ausgeschöpftes Gebäude Wohnungen nur noch auf thailändischer Quote oder als Mietrecht anbieten kann.
- Ist die Quote knapp, vereinbaren Sie in der Reservierung, was mit Ihrer Anzahlung geschieht, falls sie nicht bestätigt werden kann.
Diese Unterlage nutzen
- Dies klärt, ob ausländisches Volleigentum für die Wohnung möglich ist — nicht, ob Eigentumstitel und Verkäufer in Ordnung sind. Das sind gesonderte Prüfungen.
Allgemeine Informationen für ausländische Käufer, keine Rechtsberatung. Vertragsmuster und deren Ausarbeitung werden ausschließlich im Rahmen eines Mandats mit Suwanvara Law Firm zur Verfügung gestellt. Vorschriften, Sätze und Verfahren ändern sich, und jeder Einzelfall liegt anders.
Kein Vertrag und nicht für Ihren Kauf erstellt. Musterverträge oder rechtliche Urkunden werden hier nicht veröffentlicht.
Freiwillig. Lassen Sie das Feld leer — die Unterlage bleibt auf dieser Seite vollständig nutzbar, es gibt keine Hürde. Geben Sie eine Adresse an, senden wir Ihnen genau diese eine Unterlage und ohne Ihre Aufforderung nichts weiter.
