Fragen
Prüffragen an den Verkäufer
Geprüft am 18. Juli 2026
Die meisten davon können Sie selbst stellen, bevor Sie jemanden einschalten. Eine vage oder zögerliche Antwort ist selbst schon eine Auskunft. Ein gesondert beauftragter Anwalt gleicht die Antworten mit den Unterlagen ab.
Eigentum und Titel
- Ist die Wohnung Volleigentum unter der Ausländerquote oder ein Miet-/Erbbaurecht?
- Sind Hypotheken, Belastungen oder Dienstbarkeiten auf der Wohnung eingetragen?
- Kann ich die Eigentumsurkunde einsehen, und stimmt sie mit der angebotenen Wohnung überein?
Das Gebäude und seine Kosten
- Sind Hausgeld und Beiträge zur Instandhaltungsrücklage vollständig gezahlt? Kann ich die Bescheinigung über die Schuldenfreiheit sehen?
- Wie hoch ist das monatliche Hausgeld, und wie wird die Instandhaltungsrücklage erhoben?
- Wann wurde das Gebäude fertiggestellt, und wer verwaltet die Gemeinschaft?
Die Wohnung und der Kauf
- Wer bewohnt sie derzeit — besteht ein Mietverhältnis, und zu welchen Bedingungen?
- Welche Kosten des Übertragungstags übernimmt der Verkäufer, schriftlich?
- Wie sind Geschoss und Ausblick tatsächlich — vor Ort geprüft, nicht nach Plan?
Diese Unterlage nutzen
- Diese Fragen zu stellen prüft die Antworten nicht nach. Der Abgleich mit den Unterlagen ist ein gesondertes anwaltliches Mandat, wenn Sie eines erteilen.
Allgemeine Informationen für ausländische Käufer, keine Rechtsberatung. Vertragsmuster und deren Ausarbeitung werden ausschließlich im Rahmen eines Mandats mit Suwanvara Law Firm zur Verfügung gestellt. Vorschriften, Sätze und Verfahren ändern sich, und jeder Einzelfall liegt anders.
Kein Vertrag und nicht für Ihren Kauf erstellt. Musterverträge oder rechtliche Urkunden werden hier nicht veröffentlicht.
Freiwillig. Lassen Sie das Feld leer — die Unterlage bleibt auf dieser Seite vollständig nutzbar, es gibt keine Hürde. Geben Sie eine Adresse an, senden wir Ihnen genau diese eine Unterlage und ohne Ihre Aufforderung nichts weiter.
